Primärprodukte und Lebensmittel
Qualität und Herkunft für Betriebe - Richtlinie für die Gastronomie
Die Richtlinie Qualität und Herkunft für Betriebe - Richtlinie für die Gastronomie wird geändert. FolgendeNeuerungen sind vorgesehen:
- Bei mindestens 3 Produktkategorien müssen Rohstoffe/Zutaten aus Qualitätsprogrammen stammen. Nichterforderlich ist, dass alle Rohstoffe/Zutaten aus Qualitätsprogrammen stammen.
- Der Einsatz von Lebensmittelimitaten in vegetarischen Restaurants und in vegetarischen Gerichten istzulässig.
- Es müssen mindestens 5 saisonal verfügbare Obst- oder Gemüsearten, die aus der Region stammen,verwendet werden.
- Bei Verwendung von freiwilligen Herkunftsangaben muss auch die Hauptzutat aus der angeführten Regionstammen.