2023/0521/AT
EC/EFTA
AT Österreich
  • C00A - LANDWIRTSCHAFT, FISCHEREI, LEBENSMITTEL
2023-12-01
2023-09-04

Primärprodukte und Lebensmittel

Qualität und Herkunft für Betriebe - Richtlinie für die Gastronomie

Die Richtlinie Qualität und Herkunft für Betriebe - Richtlinie für die Gastronomie wird geändert. FolgendeNeuerungen sind vorgesehen:

- Bei mindestens 3 Produktkategorien müssen Rohstoffe/Zutaten aus Qualitätsprogrammen stammen. Nichterforderlich ist, dass alle Rohstoffe/Zutaten aus Qualitätsprogrammen stammen.
- Der Einsatz von Lebensmittelimitaten in vegetarischen Restaurants und in vegetarischen Gerichten istzulässig.
- Es müssen mindestens 5 saisonal verfügbare Obst- oder Gemüsearten, die aus der Region stammen,verwendet werden.
- Bei Verwendung von freiwilligen Herkunftsangaben muss auch die Hauptzutat aus der angeführten Regionstammen.