Gegenstand des Entwurfes sind unter anderem Taxifahrzeuge, die hinkünftig eine Außenlänge von mindestens 4 200 mm aufweisen müssen und den Kriterien der Euro-6-Emissionsgrenzwerten des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 zu entsprechen haben.
Entwurf einer Verordnung, mit der die Burgenländische Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen
Personenverkehr 2002 geändert wird
Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass die Mindestlänge für Taxifahrzeuge mit 4 200 mm geringfügig höher als bisher mit 4 115 mm festgelegt wird.
Zudem wird für Neuanmeldungen von Taxifahrzeugen festgelegt, dass diese, mit einer vorgegebenen
Übergangsfrist bis Ende des Jahres 2022, mindestens der Emissionsnorm Euro-6 entsprechen müssen.