2022/503/A
EC/EFTA
AT Austria
  • T40T - Urban and road transport
2022-10-19
2022-07-21

Gegenstand des Entwurfes sind unter anderem Taxifahrzeuge, die hinkünftig eine Außenlänge von mindestens 4 200 mm aufweisen müssen und den Kriterien der Euro-6-Emissionsgrenzwerten des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 zu entsprechen haben.

Entwurf einer Verordnung, mit der die Burgenländische Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen

Personenverkehr 2002 geändert wird

Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass die Mindestlänge für Taxifahrzeuge mit 4 200 mm geringfügig höher als bisher mit 4 115 mm festgelegt wird.

Zudem wird für Neuanmeldungen von Taxifahrzeugen festgelegt, dass diese, mit einer vorgegebenen

Übergangsfrist bis Ende des Jahres 2022, mindestens der Emissionsnorm Euro-6 entsprechen müssen.