2024/0193/AT
EC/EFTA
AT Autriche
  • C00A - AGRICULTURE, PECHE ET DENREES ALIMENTAIRES
2024-07-08
2024-04-09

Primärprodukte und Lebensmittel

AMA-Gütesiegel-Richtlinie Agrarhandel und Mühlen

Die AMA-Gütesiegel-Richtlinie Agrarhandel und Mühlen beschreibt ein freiwilligesQualitätssicherungssystem für den Handel, die Einlagerung, die Lagerhaltung, den Transport und dieVermarktung und Vermahlung von Getreide. Diese Richtlinie gibt Anforderungen für die teilnehmendenBetriebe vor.

Die Teilnahme am AMA-Gütesiegel-Programm ist freiwillig. Erforderlich ist der Abschluss eines Vertrageszwischen Unternehmen und AMA-Marketing.
Die AMA-Gütesiegel-Richtlinie Agrarhandel und Mühlen enthält im Wesentlichen folgende - über diegesetzlichen Vorgaben hinausgehende - Anforderungen:
• Lebensmittel dürfen keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthalten oder aus solchenbestehen, nicht aus GVO hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden, alsokennzeichnungspflichtig gemäß Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 sind.
• Hygieneanforderungen (z.B. zu dokumentierender Reinigungsplan für alle Betriebsbereiche, Anlagen undTransporteinrichtungen; Kennzeichnung der Wasseranlagen nach Verwendungszweck (z.B. zurBrandbekämpfung) und Dokumentation der Zugabe von Zusätzen in Wasser (z.B. Rostschutzmittel))
• aktuelle Lieferantenübersicht und Lieferantenbewertung
• Laufende Überprüfung des Wareneingangs (Qualitäts- und Herkunftskontrolle der Rohstoffe); Rohstoffedürfen nur von Unternehmen oder Landwirten bezogen werden, die ebenfalls am System AMA-Gütesiegelteilnehmen.
• Qualitätsanforderungen an Mahlgetreide, abgepacktes Speisegetreide sowie Mahl- und Schälprodukte
• Anforderungen an Transportunternehmen, Transportdurchführung, Transportreinigung
Beim AMA-Gütesiegel muss zudem eine deutliche Kennzeichnung der Herkunft des Lebensmittels erfolgen.Die Herkunftsangabe bezieht sich entweder auf eine Region – ein Land (z.B. Tirol, Bayern), einen Staat (z.B.Österreich, Frankreich) - oder auf ein länder- oder staatenübergreifendes homogenes Gebiet (z.B.Tauernregion, Alpenregion, Europäische Union). Als Herkunftsregion gilt jene Region, in der alle Be- undVerarbeitungsschritte erfolgen und aus der die Gesamtheit der wertbestimmenden Rohstoffe des zukennzeichnenden Produktes stammt.
Die Überprüfung der Einhaltung der AMA-Gütesiegel-Richtlinien-Bestimmungen unterliegt einer dreistufigenKontrollsystematik: Eigenkontrollen, die vom Betrieb selbst durchzuführen sind, externe Kontrollen(insbesondere durch unabhängige, von der AMA-Marketing ausgewählte Kontrollstellen) sowie direkt von derAMA-Marketing beauftragte Überkontrollen zur Sicherstellung des Funktionierens des Kontrollsystems.