2024/0188/DE
EC/EFTA
DE Allemagne
  • SERV30 - Média
2024-07-04
2024-04-05

Telemedien i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 3 MStV, Rundfunk und solche Betriebssysteme, die Zugang zu Sendungenund Inhalten von Telemedien eröffnen.

Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendmedienschutz in Rundfunk undTelemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV)

Die Regelungen fördern übergreifende Systeme des technischen Jugendmedienschutzes. Die bereitsvorhandenen Jugendschutzvorkehrungen sollen auf diese Weise leichter nutzbar gemacht und so miteinanderverknüpft werden, dass sie ihre Wirksamkeit bestmöglich entfalten können. Die Regelungen verpflichtenAnbieter von Betriebssystemen als zentrale Einstellungsebene, eine leicht zugänglicheJugendschutzvorrichtung vorzusehen, durch die von Kindern und Jugendlichen genutzten Endgerätealtersgerecht eingestellt werden können. Die Regelungen des Entwurfs betreffen zudem Angleichungen andas Jugendschutzgesetz und beinhalten zum Beispiel Vorgaben zur Kennzeichnungentwicklungsbeeinträchtigender Telemedien. Das System der regulierten Selbstregulierung wird mit den neuenRegelungen gestärkt.