Arzneimittel
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend dieBevorratung von Humanarzneispezialitäten
Durch eine Bevorratung von definierten Humanarzneispezialitäten im Inland sollen auftretendeArzneimittelverknappungen aufgrund von Lieferengpässen verhindert und die Sicherstellung derArzneimittelversorgung in Österreich gewährleistet werden.
Hauptmaßnahmen des Vorhabens sind die Verpflichtung der Zulassungsinhaber zur Bevorratung vonHumanarzneispezialitäten sowie Meldepflichten der Zulassungsinhaber an das Bundesamt für Sicherheit imGesundheitswesen.