Feuerfeste Abfälle
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über das
Abfallende von feuerfesten Abfällen
Die Verordnung über das Abfallende von feuerfesten Abfällen enthält die Vorgaben an die Qualität und die Behandlung
von feuerfesten Abfällen einschließlich Vorgaben für die Qualitätssicherung, bei deren Einhaltung ein hohes Maß an
Umweltschutz sichergestellt werden kann und der Abfallbesitzer das Ende der Abfalleigenschaft dieser Abfälle erreicht.