Zuchtverbände und Zuchtunternehmen, Zuchtprogramme, Anbieten, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen
Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes
Durchführungsbestimmungen zu
- Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
- Genehmigung von Zuchtprogrammen
- Zulassung von Besamungsstationen für den nationalen Handel
- Zulassung von Embryo-Entnahmeienheiten für den nationalen Handel
- Kennzeichnungen, Aufzeichnungen und Meldungen bei der Gewinnung, Herstellung und
Verwendung von Samen
- Genehmigung und Durchführen von Lehrgängen zur künstlichen Besamung und Embryotransfer
- Festlegung von Ordnungswidrigkeiten