Verbesserung des Tierschutzes in der Schweinehaltung
Achte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Mit der Achten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wird die Mindestgröße an die zukünftigen Abferkelbuchten geregelt:
Nach einer Übergangszeit von 15 Jahren, die sich aus der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ergibt, muss eine Abferkelbucht, in der sich eine Sau frei bewegen kann, eine Bodenfläche von mindestens sechseinhalb Quadratmetern aufweisen und der Sau ein ungehindertes Umdrehen ermöglichen.