2020/0571/D
EC/EFTA
DE Allemagne
  • C00A - AGRICULTURE, PECHE ET DENREES ALIMENTAIRES
2020-12-15
2020-09-16

Verbesserung des Tierschutzes in der Schweinehaltung

Achte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Mit der Achten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wird die Mindestgröße an die zukünftigen Abferkelbuchten geregelt:

Nach einer Übergangszeit von 15 Jahren, die sich aus der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ergibt, muss eine Abferkelbucht, in der sich eine Sau frei bewegen kann, eine Bodenfläche von mindestens sechseinhalb Quadratmetern aufweisen und der Sau ein ungehindertes Umdrehen ermöglichen.