2023/0532/AT
EC/EFTA
AT Österreich
  • T40T - Stadtverkehr und Strassentransport
2023-12-11
2023-09-11

Die gegenständliche Verordnung enthält nähere Vorschriften über die bei der gewerbsmäßigenPersonenbeförderung mit Personenkraftwagen verwendeten Fahrzeuge.

Verordnung des Landeshauptmannes von Wien, mit der nähere Vorschriften über die Ausübung desPersonenbeförderungsgewerbes mit Pkw – Taxi in Wien erlassen werden (Wiener Landesbetriebsordnung fürdas Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw – LBO)

Die Wiener Landesbetriebsordnung für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw enthält Vorschriftenüber die nach der Eigenart des Gewerbes erforderliche Beschaffenheit, Ausrüstung und Kennzeichnung derbei der Gewerbeausübung verwendeten Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Betriebssicherheit und Eignung,insbesondere auch für Zwecke des Fremdenverkehrs, über die nach der Eigenart des Gewerbeserforderlichen Betriebs- und Beförderungsbedingungen sowie über das Auffahren und Verhalten aufStandplätzen und öffentlichen Verkehrsflächen.

Bei der Ausübung des Personenbeförderungsgewerbes mit Pkw dürfen nur solche Fahrzeuge verwendetwerden, bei denen die Zulassungsbehörde mit Bescheid feststellt, dass diese die Anforderungen dergegenständlichen Verordnung erfüllen. Als neues Erfordernis sollen ab 2025 lediglich Fahrzeuge, welcheausschließlich mit reinem Elektroantrieb, dessen elektrische Energie aus Akkumulatoren oder einerWasserstoff-Brennstoffzelle, welche sich im Inneren des Fahrzeuges befinden, verwendet werden.