2023/0520/AT
EC/EFTA
AT Österreich
  • C00A - LANDWIRTSCHAFT, FISCHEREI, LEBENSMITTEL
2023-12-01
2023-09-04

Primärprodukte und Lebensmittel

Richtlinie Qualität und Herkunft für Betriebe - Richtlinie für Lebensmittelmanufakturen

Die Richtlinie Qualität und Herkunft für Betriebe - Richtlinie für Lebensmittelmanufakturen wird geändert.Folgende Neuerungen sind vorgesehen:

- Verpflichtung zur Verwendung von geeignetem Verpackungsmaterial.
- Zumindest die Hauptzutat des für den Betrieb typischen Produktes, muss aus der Region stammen. NurHersteller, die ausschließlich Produkte im Rahmen von Kooperationen mit anderen Betrieben herstellen, sindvon dieser Verpflichtung ausgenommen.
- Die Angabe der Herkunft der Hauptzutat ist verpflichtend, wenn die Hauptzutat nicht aus der festgelegtenRegion stammt.
- Betriebe bekommen die Möglichkeit, die Herstellung oder Herstellungsschritte im Zuge regionalerKooperationen auf andere Betriebe auszulagern.