2023/0464/DE
EC/EFTA
DE Deutschland
  • N40E - Mineralölerzeugnisse
2023-10-27
2023-07-28

Rechtsverordnung zur Änderung der Zehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten vonKraft- und Brennstoffen – 10. BImSchV). Die Bekanntmachung betrifft Kraft

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung derQualitäten von Kraft- und Brennstoffen (Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes – 10. BImSchV)

Umsetzung der RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates :

- Einführung von Diesel B10
- Einführung der Bestandsschutzsorte B7
Rechtliche Anpassung an die VERORDNUNG (EU) DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESüber den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU:
- Mit der Richtlinie 2014/94/EU wurden EU-weite Vorgaben zum Aufbau von Infrastrukturen zur Versorgung mitalternativen Kraftstoffen geschaffen. Die Regelungen nach Artikel 7 Absatz 1 und 2 sowie Absatz 5 dieserRichtlinie betreffen die Kennzeichnungspflichten zur Kompatibilität von Fahrzeugen und Kraftstoffen. DieseRegelungen wurden mit den Regelungen zur Reinheit von Wasserstoff als Kraftstoff nach Artikel 5 Absatz 2 inVerbindung mit Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie in der 10. BImSchV national umgesetzt. DieKennzeichnungspflichten zur Kompatibilität von Fahrzeugen und Kraftstoffen sind nun in Artikel 19 Absatz 1und 2 in Verbindung mit Anhang II Nummer 10.1 und 10.2 sowie die Regelungen zur Reinheit von Wasserstoffals Kraftstoff in Artikel 21 in Verbindung mit Anhang II Nummer 3.2 der VERORDNUNG (EU) DESEUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Aufbau der Infrastruktur für alternativeKraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU geregelt. Diese europarechtlichen Mindestvorgabenwerden in dieser Verordnung um die bereits bestehenden nationalen Vorgaben der derzeit gültigen 10.BImSchV erweitert.
Des Weiteren soll paraffinischer Dieselkraftstoff (XTL) aus Synthese oder Hydrierungsverfahren nach derNorm DIN EN 15940 als Reinkraftstoff in der 10. BImSchV zugelassen werden.
- Aktualisierung von Normenverweisen in der 10. BImSchV:
Die Verweise auf die Anforderungsnormen für Dieselkraftstoff, Pflanzenölkraftstoffe, Autogas und Wasserstoffals Kraftstoff werden an die aktuell gültigen Normen DIN EN 590, Ausgabe Mai 2022, DIN 51605, AusgabeNovember 2020, DIN 51623, Ausgabe November 2020, DIN EN 589, Ausgabe April 2022 und DIN EN 17124,Ausgabe Dezember 2022 angepasst.