2023/0446/AT
EC/EFTA
AT Österreich
  • B00 - BAUWESEN
2023-10-16
2023-07-17

Bauprodukte

Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), mit der die Verordnung über die Baustoffliste ÖA (Neufassung 2015) geändert wird (2. Novelle zur Baustoffliste ÖA)

Bauprodukte; Verwendbarkeit; technische Harmonisierung

Die österreichischen Länder passten ihre Rechtsvorschriften im Wege einer Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGüber die Zusammenarbeit im Bauwesen sowie die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und derenVerwendung an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 an. Bislang sind jedoch noch nicht in allen Bereichenverbindlich anzuwendende harmonisierte europäische technische Spezifikationen verfügbar, weshalb aufnationaler Ebene Regelungen für die nicht durch die harmonisierten europäischen technischen Spezifikationenerfassten Produkte notwendig sind. In solchen Fällen werden nationale Normen und Rechtsvorschriften zurBeurteilung der Brauchbarkeit und der Verwendbarkeit von Bauprodukten herangezogen. Diese werden vonden österreichischen Ländern in der Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik über dieBaustoffliste ÖA geregelt. Sofern freiwillige harmonisierte technische Spezifikationen im Sinne der Verordnung(EU) Nr. 305/2011 verfügbar sind, ist entsprechend den Festlegungen in der Baustoffliste ÖA dieNachweisführung alternativ auch auf Basis dieser Spezifikationen zulässig und vorgesehen.
Der vorliegende Entwurf der 2. Novelle zur Baustoffliste ÖA zur geltenden Baustoffliste ÖA (Neufassung 2015)beinhaltet Änderungen zur derzeit geltenden Baustoffliste ÖA (Neufassung 2015 + 1. Novelle der BaustofflisteÖA) in Form von neu aufgenommenen Produktgruppen, Ergänzungen und Abänderungen zu bereitsenthaltenen Produktfamilien sowie die Art der Bescheinigung der erfüllten Nachweise entsprechend der e.a.geänderten Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG.