2023/0236/A
EC/EFTA
AT Österreich
  • X20M - Waffen und Munition
2023-08-14
2023-05-15

Militärgüter, Güter mit doppeltem Verwendungszweck

Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Erste Außenwirtschaftsverordnung 2011 (1. AußWV 2011) geändert wird

Anpassung an die neue EU-Rechtslage aufgrund der Schaffung zusätzlicher EU-weiter Allgemeingenehmigungen mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2021/821 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung

betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck, ABl. Nr. L 206/1 vom 20.05.2021 (neue EU-Dual-Use-Verordnung) durch Entfernung der bisher in § 3 festgelegten nationalen Allgemeingenehmigung aus dem Verordnungstext, sowie durch Anpassung der bestehenden Güterliste der in § 3a festgelegten
nationalen Allgemeingenehmigung für Bagatellsendungen und der in den §§ 3b und 3c festgelegten nationalen Allgemeingenehmigungen betreffend die Listen jener Drittstaaten außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Allgemeingenehmigungen (Streichung von Island, Aufnahme von Pakistan), an die EU-rechtlichen Vorgaben Aktualisierung der Verweise auf EU- und nationale Rechtsvorschriften, sowie der Liste der Kategorie 1-Chemikalien gemäß der Chemiewaffenkonvention (CWK)