Gebrauchte Räder (Felgen) von Personenkraftwagen (Pkw, Fahrzeuge der Klasse M1)
Richtlinie zur Aufbereitung von Leichtmetallrädern für Personenkraftwagen
Die Richtlinie regelt Vorgaben bezüglich der Aufbereitung von Pkw-Rädern. Im Sinne der Richtlinie ist die Aufbereitung die fachgerechte technische Wiederherstellung der Räder hinsichtlich optischer Defekte durch Polieren, örtliches Anschleifen, Verrunden von Kerben, ggf. Grundieren, lacktechnisches Füllen und Lackieren.