ZTV-ING 8-3: Lager und Gelenke
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Ingenieurbauten - ZTV-ING
Teil 8 Bauwerksausstattung - Abschnitt 3 Lager und Gelenke
Regelungen für Lager und Gelenke im Brückenbau.
Die gegenseitige Anerkennung ist für die gesamte ZTV-ING in Teil 1 - Abschnitt 1 geregelt, welche unter der Nummer 2016/0670/D notifiziert wurde.