Die Verordnung regelt das Inverkehrbringen von Heizgeräten bis 400 kW Nennwärmeleistung.
Verordnung der Landesregierung über das Inverkehrbringen von Heizgeräten bis 400 kW
Es wurden maximal zulässige Emissionsgrenzwerte zu den Luftschadstoffen CO, NOx, OGC und Staub festgelegt. Regelungen zum Wirkungsgrad wurden adaptiert.