Regelungen der Übermittlung elektr. Dokumente an Gerichte/Strafverfolgungsbehörden über einbesonderes elektr. Bürger- und Organisationspostfach und den Postfach- und Versanddienst von Nutzerkontennach dem OZG einschl. techn. Rahmenbedingungen (Art. 43)
Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) (Art. 43 des Entwurfs)
- zur beschränkten Zulassung des Identifizierungsverfahrens ELSTER (vgl. § 87a Absatz 6 derAbgabenordnung) im elektronischen Rechtsverkehr für das Organisationskonto nach dem OZG;
- zur Regelung, welche Daten von Inhabern von besonderen elektronsichen Bürger- undOrganisationenpostfächern und Postfächern eines OZG-Nutzerkontos beim Betrieb solcher Postfächer zurAuffindbarkeit und Adressierung im sicheren elektronischen Verzeichnis verpflichtend gespeichert undabgerufen werden dürfen.