2024/0142/DE
EC/EFTA
DE Deutschland
  • T20T - Seetransport und Binnenschifffahrtstransport
2024-06-17
2024-03-19

Lichter, Einsenkungsmarken, Tiefgangsanzeiger, Signalleuchten undRadargeräte

Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften desSchifffahrtsrechts

Die Verordnung beinhaltet im Wesentlichen das Inkraftsetzen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung als Polizeiverordnung auf der deutschen Donau unter gleichzeitiger Aufhebung der dort bisher geltenden

Donauschifffahrtspolizeiverordnung. Dabei wird für die donauspezifischen Vorschriften in die
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ein eigenes Sonderkapitel eingeführt. Darüber hinaus werden mit der Verordnung bestehende vorübergehende Regelungen für den Main und den Main-Donau-Kanal in dauerhaftes Recht übernommen. Diese beinhalten Vorgaben für die Fahrt von Fahrzeugen und Fahrgastschiffen mit einer Länge von mehr als 110 m oberhalb des Hafens Aschaffenburg. Ferner werden Vorschriften im Hinblick auf die Führung der Bezeichnung der Fahrzeuge ausgeweitet, präzisiert oder vereinfacht und Verhaltensregeln im Verkehr angepasst.
Zudem werden in weiteren binnenschifffahrtsrechtlichen Vorschriften die dort enthaltenen Bezüge auf die bisherige Donauschifffahrtspolizeiverordnung aufgehoben.