2024/0138/DE
EC/EFTA
DE Deutschland
  • B20 - Sicherheit
2024-06-14
2024-03-15

Bauprodukte im Allgemeinen im Hinblick auf deren Verwendung und Anwendung

Musterbauordnung - MBO - Fassung November 2022 zuletzt geändert durch Beschluss derBauministerkonferenz vom 23./24.11.2023

Die Musterbauordnung (MBO) enthält neben allgemeinen Vorschriften, Regelungen zum Grundstück undseiner Bebauung, Regelungen zu baulichen Anlagen - z. B. allgemeine Anforderungen an die Bauausführung,an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, an Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen, an dietechnische Gebäudeausrüstung, zu Bauprodukten und Bauarten - sowie Regelungen zu den am BauBeteiligten, den Bauaufsichtsbehörden und Verfahren zu Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften undÜbergangs- und Schlussvorschriften.

Die aktuellen Änderungen der MBO betreffen die Paragraphen:
- 1 „Anwendungsbereich“,
- 2 „Begriffe“,
- 6 „Abstandsfläche, Abstände“,
- 28 „Außenwände“,
- 30 „Brandwände“,
- 33 „Erster und zweiter Rettungsweg“,
- 42 „Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung und Energiebereitstellung“,
- 47 „Aufenthaltsräume“,
- 48 „Wohnungen“,
- 49 „Stellplätze, Garagen und Abstellplätze für Fahrräder“,
- 61 „Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen“,
- 62 „Genehmigungsfreistellung“,
- 63 „Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren“,
- 66 „Bautechnische Nachweise“,
- 67 „Abweichungen“,
- 69 „Behandlung des Bauantrags“,
- 72 „Baugenehmigung, Baubeginn“,
- 76 „Fliegende Bauten“,
- 85 „Rechtsvorschriften“,
- 87 „Inkrafttreten, Übergangsvorschriften“
Es handelt sich um Änderungen bzw. Ergänzungen bislang bestehender Regelungen.