2024/0134/DE
EC/EFTA
DE Deutschland
  • C40A - Schädlingsbekämpfungsmittel und Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln
2024-06-13
2024-03-12

Pflanzenschutzmittel

Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften undSechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Mit der vorliegenden Verordnung werden im Sinne der Klarheit die Fünfte und Sechste Verordnung zurÄnderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung aufgehoben. Die ursprünglich mit diesen beidenVerordnungen eingeführten Einschränkungen der Glyphosat-Anwendung und die dazugehörigen Sanktionenwerden neu eingeführt, während das vollständige Anwendungsverbot aufgehoben wird. Dadurch werden diebis zum 30. Juni 2024 geltenden Regelungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnungunionsrechtskonform fortgeführt. Die Anwendung von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln bleibt daher v.a. in Gebieten mit besonderer Bedeutung für die Artenvielfalt, den Naturhaushalt und der Wasserqualitäteingeschränkt

Die flächige Anwendung auf Grünland ist bereits nur ausnahmsweise gestattet. Als dritter Ausnahmefallkommt die Bekämpfung gebietsfremder invasiver Arten und Quarantäneschädlinge hinzu.