2024/0097/AT
EC/EFTA
AT Österreich
  • B00 - BAUWESEN
2024-05-27
2024-02-27

Heizungsanlagen, Anlagen zur Lagerung und Leitung von Brennstoffen, Blockheizkraftwerke undKlimaanlagen, Brennstoffe.

Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2024

Regelung der Anforderungen an technische Erfordernisse für Heizungsanlagen, Anlagen zur Lagerung undLeitung von Brennstoffen, Blockheizkraftwerke und Klimaanlagen sowie über die zulässigen Arten vonBrennstoffen.

Anpassung der bisherigen Bestimmungen an den Stand der Technik. Dem Stand der Technik entsprechendwerden nunmehr auch Wärmepumpen, die vermehrt als Teil der Heizungsanlage zur Erzeugung vonRaumwärme und zur Warmwasserbereitung eingesetzt werden, explizit in den Geltungsbereich mitaufgenommen.
Erweiterung des Verwendungsverbotes im Neubau auf nunmehr alle fossilen Brennstoffe in Heizungsanlagen.
Neustrukturierung der Anlagendatenblätter und Prüfberichte.