2024/0051/AT
EC/EFTA
AT Österreich
  • S70E - Gefährliche Stoffe
2024-05-06
2024-02-05

Die geplante Verordnung betrifft die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten (Flüssigkeiten, die zündfähigen Dampf abgeben können und deren Flammpunkt nicht mehr als 60 Grad Celsius beträgt, Gasöle und Petroleum).

Verordnung, mit der die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023 geändert wird

Mit der geplanten Verordnung sollen im Wesentlichen die in der Verordnung über Flüssigkeiten 2023 - VbF2023, BGBl. II Nr. 45/2023, vorgesehenen Ausnahme- und Übergangsbestimmungen ausgeweitet werden, umunverhältnismäßige Belastungen sowohl der betroffenen Unternehmen als auch der vollziehenden Behördenhintanzuhalten. Darüber hinaus sollen redaktionelle Bereinigungen der VbF 2023 erfolgen.