2023/0235/A
EC/EFTA
AT Autriche
  • C00A - AGRICULTURE, PECHE ET DENREES ALIMENTAIRES
2023-08-14
2023-05-15

Geräte, die speziell für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bestimmt sind (Pflanzenschutzgeräte)

Änderung der Verordnung der Landesregierung über die Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten (Tiroler Pflanzenschutzgerätekontrollverordnung)

1. Festlegung eines begrenzten Zeitraumes vor und nach dem vorgesehenen Kontrollmonat für kontrollpflichtige Pflanzenschutzgeräte, in welchem die Kontrolle vorgenommen werden kann, ohne dass damit eine zeitliche Änderung des nächsten Kontrollzeitpunktes verbunden ist.

2. Festlegung, dass unabhängig von allfälligen Angaben in der Kontrollplakette von als gleichwertig geltenden Pflanzenschutzgeräten (Bescheinigung über die Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten eines anderen Bundeslandes, nach bundesrechtlichen Vorschriften sowie eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft), die nächste Kontrolle kalendermäßig nach Monat zu bestimmen ist.