2023/0148/A
EC/EFTA
AT Autriche
  • B30 - Environnement
2023-06-30
2023-03-30

Verpackungen, Abfälle

Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen

Die Verordnung regelt die Verpflichtung, bei der Abgabe von Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff und aus Metall ein Pfand einzuheben und dies bei Rücknahme des Gebindes wieder auszuzahlen.
Entsprechend der Verpackungsrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie soll ein kosteneffizientes zentrales System (eine zentrale Stelle), das von Herstellern und Handel organisiert wird, für die Material-, Geld- und Datenflüsse verantwortlich sein.

Die Finanzierung des Einwegpfandsystems erfolgt durch Beiträge der Abfüller und Importeure, wobei bei deren Berechnung alle Aufwände und Erlöse (v.a. Altstofferlöse) und die nicht ausbezahlten Pfandbeträge („Pfandschlupf“) einzubeziehen sind.