2023/0086/D
EC/EFTA
DE Allemagne
  • B30 - Environnement
2023-05-25
2023-02-28

Klima

Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes

Der Gesetzentwurf sieht die Änderung von Pflichten vor, aber auch die Einführug neuer Pflichten für private Eigentümerinnen und Eigentümer von privaten und öffentlichen Gebäuden vor. Außerdem werden Pflichten für Wärmenetzbetreiber geändert. Verwiesen wird insbesondere auf:

Nr. 14 Änderung von § 11 HmbKliSchG (Beschränkungen für den Neuanschluss und Ersatz elektrischer Heizungen); Nr. 16 Änderung von § 13 HmbKliSchG (Vorrang des baulichen sommerlichen Wärmeschutzes im Bestand).
Nr. 25 Änderung von § 22 HmbKliSchG (Klimafreundliche Baustoffe bei öffentlichen Gebäuden). Im Übrigen wird auf den beiliegenden Gesetzentwurf verwiesen.