2023/0047/D
EC/EFTA
DE Allemagne
  • C00A - AGRICULTURE, PECHE ET DENREES ALIMENTAIRES
2023-05-04
2023-02-07

Verordnung zur Durchführung des Ökolandbaugesetzes und Verordnung über die Anzeige von Vermehrungsflächen im ökologischen Landbau in einer Mantelverordnung.

Verordnung zur Durchführung von Vorschriften über den ökologischen Landbau

Der Entwurf fasst Regelungen zur Durchführung des Öko-Landbaugesetzes (Art. 1) und zur Kontrolle von ökologischem heterogenem Pflanzenvermehrungsmaterial (Art. 2) in einer Mantelverordnung zusammen.

Die Öko-Landbaugesetz-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV – Art. 1 der Mantelverordnung) enthält Regelungen zur Zulassung der privaten Öko-Kontrollstellen, die durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zugelassen und die zuständigen Länderbehörden überwacht werden. Mit dem Zulassungsverfahren, das alle in Deutschland tätigen Öko-Kontrollstellen durchlaufen müssen, werden die Vorgaben des Art. 40 Abs. 1 Buchst. a) Satz 2 umgesetzt.
Die Verordnung über die Anzeige von Vermehrungsflächen im ökologischen Landbau (ÖLVermehrAnzV - Art. 2 der Mantelverordnung) regelt Inhalt und Zeitpunkt der Anzeige von Vermehrungsvorhaben.