2022/9013/FL
EC/EFTA
LI Liechtenstein
  • B00 - CONSTRUCTION
  • B20 - Sécurité
2022-12-14
2022-09-14

B00 – Bauwesen

Verordnung vom ... über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV)

Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern bei Ausführung von Bauarbeiten aller Art.
Bauarbeiten sind Arbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Sanierung, Reparatur, Änderung und Beseitigung von baulichen Anlagen aller Art, einschliesslich der hierfür erforderlichen Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten.

Bauarbeiten sind insbesondere auch Maurer-, Zimmerer-, Dachdecker-, Gipser-, Glaser-, Maler-, Anstreicher-, Spengler-, Fliesenleger-, Estrich-, Isolierarbeiten, und Gerüstbauarbeiten, Stahlbauarbeiten, Gas-, Wasser-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektroinstallationsarbeiten, Sprengarbeiten, Abbrucharbeiten sowie Fassadenreinigungsarbeiten und Rauchfangkehrerarbeiten.
Als Bauarbeiten gelten auch Erdarbeiten wie Aufschüttungen, Auf- und Abgrabungen, Umgebungsarbeiten, sowie die Herstellung von künstlichen Hohlräumen unterhalb der Erdoberfläche.
Schlüsselworte: Rohrgerüst, Leiter, Spuntwand, Spriessung

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