2022/517/D
EC/EFTA
DE Allemagne
  • S00E - ENVIRONNEMENT
2022-10-24
2022-07-28

Betroffen sind die Produkte gemäß Teil E des Anhangs der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (EU-Einwegkunststoffrichtlinie).

Gesetz über den Einwegkunststofffonds

Mit dem vorliegenden Gesetz wird ein nationaler Einwegkunststofffonds eingerichtet. Dieser wird vom Umweltbundesamt verwaltet und bewirtschaftet die Einnahmen und die Ausgaben aus der Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung, d. h. die Abgabebeiträge der Hersteller und die Kostenerstattungen an die Kommunen. Das Umweltbundesamt wird bei seinen Tätigkeiten von der Einwegkunststoffkommission beratend unterstützt.