2022/418/D
EC/EFTA
DE Allemagne
  • I00 - MECANIQUE
2022-09-16
2022-06-17

Gebrauchte oder neue Einzelfahrzeuge der Klassen M1 und N1, die

- nicht über eine EU-Typgenehmigung oder eine EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung verfügen, und
- in Nicht-EU-Staaten oder für Nicht-EU-Staaten hergestellt wurden, und
- in den Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung eingeführt werden.

Neuerlass des Merkblatts für die Begutachtung eines Importfahrzeuges der Klassen M1 und N1 gemäß § 21

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie
§ 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) und über mögliche Ausnahmen gemäß § 70 StVZO

Dieses Merkblatt richtet sich an den amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (aaS) oder an den zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Unterschriftsberechtigten (UsB) eines Technischen Dienstes und dient der Angleichung der Vorschriften über gebrauchte und neue Fahrzeuge. Es gilt für den Anwendungsbereich Einzelfahrzeuge der Klassen M1 und N1, die in Nicht-EU-Staaten oder für Nicht-EU-Staaten hergestellt wurden, in den Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eingeführt werden und vom Hersteller nicht entsprechend den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO oder EG-FGV ausgerüstet wurden. Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigungen (auch wenn diese zum Zeitpunkt der Begutachtung bereits erloschen sind, sog. Fahrzeuge aus einer auslaufenden Serie; CoC somit nicht mehr anerkennungsfähig) oder EU-Betriebserlaubnis fallen nicht unter die Anforderungen des Merkblatts.