Pflanzenschutzmittel (ausgenommen Nützlinge, Botenstoffe und Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko nach Art. 47 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009)
Verordnung über Beschränkungen der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Tiroler Pflanzenschutzmittelbeschränkungsverordnung)
Bestimmungen über die Beschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten sensiblen Gebieten sowie auf unmittelbar daran angrenzenden Grundstücken; Beschränkungen hinsichtlich der Art der Anwendung der Pflanzenschutzmittel, insbesondere die Einhaltung von Schutzabständen sowie zeitliche Beschränkungen der Ausbringung.