2022/0193/D
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2022-07-07
2022-04-07

notarielle Verfahren zu Online-Beurkundungen und Online-Beglaubigungen

Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie

Das Gesetz dient der Erweiterung der Regelungen des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 3338), das am 1. August 2022 in Kraft tritt und mit dem die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht (ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 80) umgesetzt worden sind.

Das nun geplante Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie sieht vor, den Anwendungsbereich des notariellen Verfahrens der Online-Beurkundung auf GmbH-Sachgründungen, Gründungsvollmachten und einstimmig gefasste Beschlüsse zur Änderung des GmbH-Gesellschaftsvertrages einschließlich Kapitalmaßnahmen (Erhöhung
und Herabsetzung des Stammkapitals) auszuweiten, sowie Online-Beglaubigungen von Handelsregisteranmeldungen für alle Rechtsträger für zulässig zu erklären. Durch die Ausdehnung auf Personenhandelsgesellschaften kann künftig auch eine GmbH & Co. KG vollständig online gegründet werden; ferner sollen Anmeldungen zum Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister in den Anwendungsbereich des notariellen Verfahrens für Online-Beglaubigungen einbezogen werden.