2022/0015/A
EC/EFTA
AT Autriche
  • C00A - AGRICULTURE, PECHE ET DENREES ALIMENTAIRES
2022-04-15
2022-01-14

Geräte zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom ................................., mit der die Burgenländische Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung geändert wird

Gemäß § 8 des Burgenländischen Pflanzenschutzmittelgesetzes 2012 - Bgld. PSMG 2012, LGBl. Nr. 46/2012, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 31/2021, hat die Landesregierung zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Menschen sowie der Umwelt oder zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorschriften durch Verordnung nähere Vorschriften über die Art der zu überprüfenden Pflanzenschutzgeräte und die zeitlichen Abstände zwischen den Prüfungen, die Anforderungen an die regelmäßige Überprüfung der Pflanzenschutzgeräte, die Funktionstüchtigkeit von Pflanzenschutzgeräten, die Kennzeichnung der überprüften Geräte und die Ausgestaltung des Prüfbefundes, die Anerkennung der von anderen Bundesländern oder

Mitgliedstaaten durchgeführten Überprüfungen und die für die Überprüfung zu entrichtenden Gebühren, zu erlassen. Dies wurde bereits mit der Verordnung über die Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten (Burgenländische Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung), beschlossen. Gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 Burgenländische Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung sind alle Geräte, die für die
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bestimmt sind, einschließlich Zubehör, das für den ordnungsgemäßen Betrieb dieser Geräte von wesentlicher Bedeutung ist, wie Düsen, Druckmesser, Filter, Siebe und Reinigungsvorrichtungen für den Tank, als überprüfungspflichtige Pflanzenschutzgeräte zu prüfen.