Anpassungen an den Stand der Technik
Verordnung der Salzburger Landesregierung, mit der die Salzburger Bautechnikverordnung geändert wird
Der Vorschlag sieht die Verbindlicherklärung der aktuellen OIB-Richtlinien 2019 vor, und zwar der Richtlinien 1 bis 5. Darüber hinaus enthält der Vorschlag Klarstellungen zum Tatbestand der barrierefreien Ausgestaltung von Wohnungen gemäß § 31 Abs. 3 zweiter Satz des Salzburger Bautechnikgesetzes 2015 und einzelne bautechnische Erleichterungen für Start- und Übergangswohnungen. Die Klarstellungen dienen der Verwaltungseffizienz.