2021/0299/A
EC/EFTA
AT Autriche
  • B00 - CONSTRUCTION
2021-08-23
2021-05-21

Anpassungen an den Stand der Technik

Verordnung der Salzburger Landesregierung, mit der die Salzburger Bautechnikverordnung geändert wird

Der Vorschlag sieht die Verbindlicherklärung der aktuellen OIB-Richtlinien 2019 vor, und zwar der Richtlinien 1 bis 5. Darüber hinaus enthält der Vorschlag Klarstellungen zum Tatbestand der barrierefreien Ausgestaltung von Wohnungen gemäß § 31 Abs. 3 zweiter Satz des Salzburger Bautechnikgesetzes 2015 und einzelne bautechnische Erleichterungen für Start- und Übergangswohnungen. Die Klarstellungen dienen der Verwaltungseffizienz.