ZTV-ING 8-6: Befestigungseinrichtungen und Unterfütterung von Ankerplatten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Ingenieurbauten - ZTV-ING
Teil 8 Bauwerksausstattung - Abschnitt 6 Befestigungseinrichtungen und Unterfütterung von Ankerplatten
Regelungen für Befestigungseinrichtungen und Unterfütterung von Ankerplatten.
Die gegenseitige Anerkennung ist für die gesamte ZTV-ING in Teil 1 - Abschnitt 1 geregelt, welche unter der Nummer 2016/0670/D notifiziert wurde.