2021/0068/D
EC/EFTA
DE Allemagne
  • SERV60 - Services liés à Internet
2021-05-05
2021-02-05

Handelsplattformen im Internet

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet und des Bereitstellens entsprechender Server-Infrastrukturen

Der notifizierte Gesetzentwurf sieht die Einführung eines neuen Straftatbestands des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet vor. Unter Strafe gestellt wird damit der Betrieb von Online-Handelsplattformen, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, die Begehung von bestimmten Straftaten zu ermöglichen oder zu fördern.

Diese Straftaten sind in einem Katalog in der Vorschrift abschließend aufgeführt. Daneben beinhaltet der Entwurf auch einen Straftatbestand für das wissentliche oder absichtliche Bereitstellen von Server-Infrastrukturen für entsprechende Handelsplattformen.
Für Fälle, in denen der Täter die Handelsplattform gewerbs- oder bandenmäßig betreibt, oder wenn der Täter weiß oder es ihm gerade darauf ankommt, dass sich der Zweck der Handelsplattform darauf bezieht, Verbrechen (rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind) zu ermöglichen oder zu fördern, sieht die Regelung erhöhte Strafrahmen vor. In diesen Fällen werden den Ermittlungsbehörden zudem die Ermittlungsmaßnahmen der Telekommunikationsüberwachung, der
Onlinedurchsuchung und der Verkehrsdatenerhebung ermöglicht.
Von der Strafbarkeit erfasst wird dabei auch der Betrieb einer Handelsplattform im Ausland, wenn sich die Zweckausrichtung der Handelsplattform auf die Ermöglichung oder Förderung von rechtswidrigen Taten in Deutschland bezieht und der Täter zudem Deutscher ist oder seine Lebensgrundlage in Deutschland hat.