Tierzucht; Übereignung oder Überlassung von (Zucht)Tieren, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen; Tätigkeit von Zuchtverbänden, Zuchtunternehmen, Samendepots, Besamungsstationen, Besamungstechnikerinnen oder Besamungstechnikern
Gesetz über die Tierzucht im Land Salzburg (Salzburger Tierzuchtgesetz 2021 - S.TZG 2021)
Der Entwurf des Salzburger Tierzuchtgesetzes 2021 regelt unter anderem:
- Tätigkeit und Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
- Genehmigung von Zuchtprogrammen nach Art. 8 und Art. 12 der Verordnung (EU) 2016/1012
- Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
- Übereignung oder Überlassung von (Zucht)Tieren
- Verwendung von Tieren im Natursprung
- Inverkehrbringen, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen
- Tätigkeit von Besamungstechnikerinnen oder Besamungstechnikern und Eigenbestandsbesamerinnen oder Eigenbestandsbesamern und damit in Zusammenhang stehende Bestimmungen zur Umsetzung der RL 2005/36/EG