2021/0013/D
EC/EFTA
DE Allemagne
  • C90A - Bien être des animaux et animaux de compagnie
2021-04-13
2021-01-13

Zukünftiges Verbot des Tötens von Hühnerküken aus Zuchtlinien, die auf die Legeleistung ausgerichtet sind.

Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens

Mit dem Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes wird das Verbot des Tötens von Hühnerküken in das Tierschutzgesetz aufgenommen. Von dem Verbot umfasst sind auch die Zucht- und Vermehrungstiere.

Weiterhin aufgenommen wird das Verbot von Eingriffen an einem Hühnerei und der Abbruch des Brutvorgangs ab dem siebten Bebrütungstag, die bei oder nach der Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei durchgeführt werden, und den Tod des Hühnerembryos verursachen.
Das Verbot des Tötens von Hühnerküken tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und das Verbot der Eingriffe am Hühnerei und des Abbruchs des Brutvorgangs am 1. Januar 2024.