2020/0827/A
EC/EFTA
AT Autriche
  • T10T - Transport aérien
2021-03-19
2020-12-23

Dieser LTH gilt für alle in Österreich registrierten bzw. betriebenen Ultraleicht-Luftfahrzeuge in der nationalen Zuständigkeit.

LTH Nr. 17D - Lufttüchtigkeitshinweis für Ultraleicht-Luftfahrzeuge

Dieser Lufttüchtigkeitshinweis regelt im Detail die von der nationalen Verordnung (Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung 2010 - ZLLV 2010) vorgegebenen Verfahren für die Musterprüfung, die Herstellung, die Stückprüfung, die Nachprüfung und die Instandhaltung, die zulässige Verwendung sowie die anwendbaren technischen Bauvorschriften von Ultraleicht-Luftfahrzeugen in Österreich.

Im Sinne des § 4 Z 6 ZLLV 2010 fallen darunter sämtliche Luftfahrzeuge gemäß Anhang I Z 1 (e), (f) und (h) der Verordnung (EU) 2018/1139 sowie Flugzeuge und Hubschrauber bis zu einer höchstzulässigen Startmasse (MTOM) von 600 kg (bzw. 650 kg) gemäß Artikel 2 (8) der Verordnung (EU) 2018/1139.
Neben den Regelungen in Bezug auf die Lufttüchtigkeit und den Betrieb von österreichisch registrierten Ultraleicht-Luftfahrzeugen, werden in diesem Lufttüchtigkeitshinweis auch die Voraussetzungen für die Verwendung von ausländischen Ultraleicht-Luftfahrzeugen in Österreich festgelegt.
Schlüsselwörter: Ultraleicht-Luftfahrzeuge, Lufttüchtigkeit, Instandhaltung