2020/0799/D
EC/EFTA
DE Allemagne
  • B00 - CONSTRUCTION
2021-03-16
2020-12-15

Neubau und wesentliche Umbauten des Daches

Solargesetz Berlin

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer Solarpflicht für private Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern vor. Eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien für Eigentümerinnen und Eigentümer öffentlicher Gebäude wird im Energiewendegesetz Berlin adressiert und ist daher nicht Gegenstand der Gesetzesvorlage.

Die Pflicht zu Errichtung und Betrieb einer PV-Anlage auf dem Gebäudedach soll ab dem 01.01.2023 für Neubauten gelten. Für Bestandsbauten gilt sie ebenfalls ab diesem Stichtag, allerdings nur, sofern das Dach grundlegend saniert wird. Es ist eine Mindestgröße (30 Prozent der Bruttodachfläche bei Neubauten) bzw. eine Mindestleistung der PV-Anlage bei Bestandsbauten (3 Kilowatt für Wohnegebäude mit maximal 2 Wohnungen und 6 Kilowatt für Wohngebäude mit mehr als 2 Wohnungnen und Nichtwohngebäude) vorgeschrieben.
Das Gesetz sieht zahlreiche Ausnahmen für die Fälle vor, in denen eine wirtschaftliche Umsetzung ausnahmsweise nicht möglich ist, wie etwa die alleinige Ausrichtung des Dachs nach Norden. Des Weiteren ist für Härtefälle eine Befreiung auf Antrag vorgesehen. Zukünftigen Entwicklungen kann im Wege von weiteren Ausnahmetatbeständen durch Rechtsverordnung begegnet werden.