Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise
Entwurf – Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise – MHolzBauRL – (Stand: Oktober 2020)
Die Muster-Richtlinie regelt Holzbauweisen, die einen gewissen Grad der Vorfertigung haben und an die brandschutztechnische Anforderungen gestellt werden.
Die notifizierte Vorschrift gilt für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5, deren tragende, aussteifende oder raumabschließende Bauteile hochfeuerhemmend oder feuerbeständig nach § 26 Abs. 2 Satz 3 Musterbauordnung sein müssen und die davon abweichend nach § 26 Abs. 2 Satz 4 Musterbauordnung aus brennbaren Baustoffen bestehen dürfen.
Die Muster-Richtlinie konkretisiert insoweit die materiellen brandschutztechnischen Anforderungen an Bauteile und regelt die Anschlüsse dieser Bauteile untereinander.