Gewerbliche Rundflüge mit Luftfahrzeugen gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1139;
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Luftverkehrsbetreiberzeugnis- und Flugbetriebs-Verordnung 2008 geändert wird
Es sollen nationale flugbetriebliche Regelungen für den gewerblichen Rundflugbetrieb mit Luftfahrzeugen gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1139 (ausgenommen Ultraleichtluftfahrzeuge) eingeführt werden, die sich an den unionsrechtlichen flugbetrieblichen Vorgaben orientieren. Es sollen Teile der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 übernommen und ein nationales Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) eingeführt werden. Als Mindestvoraussetzung soll die Erfüllung der ICAO Vorgaben („Standard-Lufttüchtigkeitszeugnis“ ohne
Einschränkungen) vorgesehen werden.
Die Bestimmung über die Verpflichtung zur Mitführung von Notsendern bei Flügen mit "Anhang I-Luftfahrzeugen" soll überarbeitet werden.