2020/0742/A
EC/EFTA
AT Autriche
  • T10T - Transport aérien
2021-03-02
2020-12-07

Gewerbliche Rundflüge mit Luftfahrzeugen gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1139;

Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Luftverkehrsbetreiberzeugnis- und Flugbetriebs-Verordnung 2008 geändert wird

Es sollen nationale flugbetriebliche Regelungen für den gewerblichen Rundflugbetrieb mit Luftfahrzeugen gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1139 (ausgenommen Ultraleichtluftfahrzeuge) eingeführt werden, die sich an den unionsrechtlichen flugbetrieblichen Vorgaben orientieren. Es sollen Teile der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 übernommen und ein nationales Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) eingeführt werden. Als Mindestvoraussetzung soll die Erfüllung der ICAO Vorgaben („Standard-Lufttüchtigkeitszeugnis“ ohne

Einschränkungen) vorgesehen werden.
Die Bestimmung über die Verpflichtung zur Mitführung von Notsendern bei Flügen mit "Anhang I-Luftfahrzeugen" soll überarbeitet werden.