2020/0661/A
EC/EFTA
AT Autriche
  • B00 - CONSTRUCTION
2021-01-21
2020-10-22

Gebäude und bauliche Anlagen, Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerke, Klimaanlagen, Wärmepumpen; Ergänzung der Voraussetzungen für die Genehmigung/Meldung für deren Errichtung, Aufstellung, Austausch und Abänderung

Änderung der NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014)

Definitions- und Regelungsanpassungen aufgrund der Umsetzung von EU-Richtlinien sowie der Übernahme der harmonisierten technischen Regelungen in der NÖ Bautechnikverordnung 2014; diesbzgl. Ergänzung der bewilligungs-, anzeige- und meldepflichtigen bzw. der sog. freien Vorhaben; Ergänzungen und Klarstellungen im Rahmen materiell- und verfahrensrechtlicher Maßnahmen (Grenzänderung in Aufschließungszonen; praxisbezogene Anpassung beim Informationsverfahren für Nachbarn; Verbot der projektfremden Nutzung zugeordneter Pflichtstellplätze; Klarstellungen iZm der Ermittlung der Gebäudehöhe; Verfahrensvereinfachung für Bauvorhaben in nicht durch einen Bebauungsplan geregelten Bereichen);

Berücksichtigung von Veränderungen der Höhenlage des Geländes im Rahmen der Ortsbildprüfung; überarbeitete Bezugsgrößen für die Ermittlung der Anzahl der Pflichtstellplätze;
Anpassung an diverse Neuerungen im Rahmen der Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 (Berücksichtigung der neuen Baulandwidmungen iVm der Geschoßflächenzahl);
Grundlagen für die Einrichtung einer Energieausweis- und einer Anlagendatenbank; Setzung von klimarelevanten Maßnahmen (schrittweiser Ausstieg aus den flüssigen fossilen und festen fossilen Brennstoffen; Forcierung alternativer Energieformen wie Photovoltaik sowie die Verpflichtung, mehr Pflichtstellplätze für Kraftfahrzeuge mit Ladepunkten auszustatten.)