2020/0585/D
EC/EFTA
DE Allemagne
  • H10 - Jeux de hasard
2020-12-22
2020-09-24

Glücksspiele

Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 im Land Brandenburg

Der geltende Glücksspielstaatsvertrag in Gestalt des am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrages (Notifizierungsnummer: 2019/187/D) läuft am 30. Juni 2021 aus. Die deutschen Bundesländer haben sich als Anschlussregelung für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2021 den Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrages 2021 verständigt, der ebenfalls notifiziert wurde (Notifizierungsnummer: 2020/304/D). Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 bedingt landesrechtlicher Regelungen. Durch die weitgehenden Regelungen im GlüStV 2021 sind nur noch für die Bereiche Lotterien und Ausspielungen, Annahmestellen, Wettvermittlungsstellen, Spielhallen, Spielbanken und Gaststätten Regelungen zu ändern bzw. neu zu fassen.

Das Spielhallenrecht sowie das Recht der Lotterien und Ausspielungen werden in Ablösegesetzen neu gefasst. Das Spielbankengesetz wird aufgrund einer überschaubaren Anzahl von
Anpassungen lediglich geändert. 

Erstmals wird im Spielbankengesetz zukünftig das Online-Casinospiel geregelt.