2026/0384/AT
EC/EFTA
AT Austria
  • C00A - AGRICULTURE, FISHING AND FOODSTUFFS
2026-10-20
2026-07-22

Primärprodukte und Lebensmittel

AMA-Gütesiegel-Richtlinie Putenmast - Änderung

Die AMA-Gütesiegel-Richtlinie Putenmast wird folgendermaßen geändert:

• Häufigere verpflichtende fachliche Schulungen der Personen, die die Tiere betreuen und Erstellung von Vertretungsregelungen für die Betreuung.
• Festlegung verbotener Eingriffe (zum Beispiel Verbot des Schnabelkürzens).
• Einsatz von ausschließlich entwaldungsfreiem Soja.
• Bestätigung der theoretischen und praktischen Schulung zur Nottötung am Merkblatt „Nottötung bei der Pute“.
• Anforderungen für den Stallzugang, um den Zutritt unbefugter Personen und das Eindringen von Tieren zu verhindern.
• Freiwilliges Zusatzmodul „Tierhaltung plus“ mit zusätzlichen Anforderungen an die Tierhaltung:
- Jährliche Kontrolle der Vorgaben des Moduls.
- Vorgaben für den Besatz: Der in Österreich rechtlich vorgegebene Höchstbesatz von 40 kg/m² nutzbare Fläche je
Stalleinheit bei Mastputen ist während des gesamten Mastdurchgangs einzuhalten.
- Den Puten sind strukturgebende Elemente zur Verfügung zu stellen.
- Tageslicht im Stall für mindestens 2% der Stallbodenfläche.
- Je angefangener 400 m² Stallfläche ist mindestens ein geeignetes Beschäftigungsmaterial aus veränderbarem und sich verbrauchendem Material (z.B. Strohballen, Picksteine, geeignetes organisches Material, frisches Stroh als zusätzliche Einstreu) zur Verfügung zu stellen.
- Verpflichtende Teilnahme an einem Tiergesundheitsmonitoring.
• Freiwilliges Zusatzmodul „Tierhaltung plus Außenklima“, das auf dem Zusatzmodul „Tierhaltung plus“ aufbaut und zusätzliche Anforderungen an die Tierhaltung enthält:
- Vorgaben für den Besatz: Der Höchstbesatz von 37 kg/m² bei Hennen und 38,5 kg/m² bei Hähnen nutzbare Fläche je Stalleinheit bei Mastputen ist während des gesamten Mastdurchgangs einzuhalten.
- Überdachter Außenklimabereich im Ausmaß von mindestens 25 % der Stallbodenfläche.
- Als strukturgebende Elemente sind den Mastputen auch erhöhte Flächen im Ausmaß von mindestens 10 % der Stallbodenfläche zur Verfügung zu stellen.
- Tageslicht im Stall für mindestens 3 % der Stallbodenfläche.
- Je angefangener 400 m² Stallfläche sind mindestens zwei geeignete Beschäftigungsmaterialien aus veränderbarem und sich verbrauchendem Material (z.B. Strohballen, Picksteine, geeignetes organisches Material, frisches Stroh als zusätzliche Einstreu) zur Verfügung zu stellen.
- Anforderungen an Zuchtlinien: Es dürfen Mastputen entweder unter Einhaltung einer Gewichtszunahme von maximal 110 g pro Tag oder unter Einhaltung eines Mindestschlachtalters von 100 Tagen (Hennen) oder 140 Tagen (Hähne) gemästet werden.
- Zur Verfügungstellung von Grit (z.B. Gastrolithen, Muschelgrit).
• Freiwilliges Zusatzmodul „Tierhaltung plus – Auslauf/Weide“, das auf dem Zusatzmodul „Tierhaltung plus Außenklima“ aufbaut und zusätzliche Anforderungen an die Tierhaltung enthält:
- Vorgaben für den Besatz: Der Höchstbesatz von 35 kg/m² nutzbare Fläche je Stalleinheit bei Mastputen ist während des gesamten Mastdurchgangs einzuhalten.
- Auslauf auf unbefestigtem Boden (Grünauslauf) im Ausmaß von mindestens 10 m²/Mastpute. Schutzspendende Pflanzen oder technische Elemente müssen gewährleisten, dass der gesamte Auslauf von den Tieren genutzt wird und dass Vegetationsdecke und Grasnarbe geschont werden.