Verpackungen, Abfälle
Verpackungsverordnung-Novelle 2023
Es erfolgt eine Aufzählung von Bestimmungen, die für Einweggetränkeverpackungen, die künftig in der Einwegpfandverordnung geregelt werden, nicht mehr gelten sollen (u.a. die Teilnahmepflicht an einem Sammel- und Verwertungssystem, bestimmte Meldepflichten, ...).
Weiters wird im Rahmen der Meldepflichten für in Verkehr gesetzte Getränkebecher und Lebensmittelverpackungen auch die jeweilige Anzahl gefordert.