Präzisierung der Anforderungen an landwirtschaftliche Qualitätssicherungssysteme.
Überarbeitung der Herkunftsdefinition und Einfügung von Beispielen für die Anwendung des AMA-Biosiegels mit unterschiedlichen Herkunftsvarianten.
Präzisierung der Vorgaben für AMA-Produktanalysen: Anwendung der Produktanalysen bei Endprodukten, Definition Endprodukte, Präzisierung der Art der Probenziehung.
Vorgaben für Tiertransporte und Verknüpfung mit der AMA-Tiertransport-Richtlinie.
Festlegung von Schlachtkörperkriterien für Schwein.
Aufnahme von Lamm- und Kitzfleisch in den Geltungsbereich.
Alle Kriterien für Produktanalysen werden in der AMA-Gütesiegel-Richtlinie für Milch und Milchprodukte angeführt, in der AMA-Biosiegel-Richtlinie wird dazu nur mehr auf die AMA-Gütesiegel-Richtlinie für Milch und Milchprodukte verwiesen.
Verpflichtende Einbindung aller Milch-Verarbeitungsbetriebe, Ei-Verarbeitungsbetriebe, Obst, Gemüse, Speiseerdäpfel und Getreide verarbeitenden Betriebe in das AMA-Biosiegel-Programm.
Sensorikschemata für Backerzeugnisse und Speiseöle.