2022/493/D
EC/EFTA
DE Germany
  • T00T - TRANSPORT
2022-10-17
2022-07-16

Ausgestaltung und Abmessungen von Kennzeichenschildern

Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Die Fahrzeug-Zulassungverordnung, die die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr in Deutschland regelt, wird in Rahmen eines Neuerlasses unter anderem an europäisches Recht angepasst und die Digitlisierung der Verfahren für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und deren Anhängeren wird erweitert.

Aufgrund der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung müssen einige technische Vorschriften betreffend der Ausgestaltung von Plaketten, Kennzeichenschildern und Fahrzeugdokumenten (mehrheitlich redaktionell) angepasst werden. Es handelt sich dabei umfolgende Vorschriften des eingereichten Entwurfs:
 

- § 11 Absatz 4 in Verbindung mit Anlage 3 (Plakettenmuster für elektrisch betriebene Fahrzeuge)
- § 12 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 4 (Ausgestaltung allgemeiner Kennzeichen)
- § 12 Absatz 3 Satz 2 bis 7 in Verbindung mit Anlage 5 (Ausgestltung der Stempelplaketten und
Plakettenträger)
- § 13 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 6 (Ausgesaltung der Zulassungsbeschenigung Teil I)
- § 13 Absatz 4 in Verbindung mit Anlage 7 (Ausgstaltung der Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr)
- § 14 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 8 (Ausgestaltung der Zulassungsbeschenigung Teil II)
- § 17 in Verbindung mit Anlage 9 (Ausgestaltung des Verwertungsnachweises)
- § 41 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 13 (Ausgestaltung des Fahrzeugscheinhefts für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen)
- § 41 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 4 (Ausgetaltung roter Kennzeichen)
- § 42 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 4 (Ausgestaltung der Kurzzeitkennzeichen)
- § 42 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 14 (Ausgestaltung von Fahrzeugscheinen für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen)
- § 43 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 4 (Ausgestaltung der Oldtimerkennzeichen)
- § 43 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 15 (Ausgestaltung der Fahrzeugscheinhefte für
Oldtimerfahrzeuge mit rotem Kennzeichen)
- § 45 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit Anlage 4 (Ausgestaltung Ausfuhrkennzeichen)
- § 53 Absatz 1 Satz 5 in Verbindung mit Anlage 17 und § 53 Absatz 2 (Ausgestaltung von
Versicherungskennzeichen)
- § 56 Absatz 2 Nummer 3 in Verbindung mit Anlage 18 (Ausgstaltung von Versicherungsplaketten für Elektrokleinstfahrzeuge)Diese Vorschriften enthalten technische Vorschriften über die Gestaltung der Stempelplaketten,

Plakettenträgern, Zulassungsbescheinigungen und Kennzeichenschilder. Im Rahmen der Neufassung erfolgen vornehmlich redaktionelle Änderungen, z.B. in Anpassung a das europäische Recht und infolge der Einführungeines neuen DIN-Normblatts 74069, Ausgabe Oktober 2022. Es erfolgen zur Vereinfachung des Verwaltungsvollzugs durch die zuständigen Zulassungsbehörden Ergänzungen.